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So erreichen Sie uns
Bestattungsinstitut Lindenmeyer
Inhaber Jobst Ewert e.K.
Grabenstraße 23 - 25
74564 Crailsheim
Telefon: 07951 5371
Telefax: 07951 5336
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Dokumente
Ein Sterbefall muß immer am Ort des Todes (gilt auch im Ausland) beim zuständigen Standesamt beurkundet werden. Hierzu benötigt man folgende Unterlagen:
- die ärztlichen Papiere (Todesbescheinigung), die am Ort des Todes ausgestellt werden (Wohnung, Krankenhaus, Altenheim u.a.),
- einen Nachweis des aktuellen Familienstandes, d.h. eine Geburtsurkunde (bei Ledigen ausreichend), eine Heiratsurkunde, die Sterbeurkunde des Ehepartners bei verwitweten Personen oder ggf. ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
Beim Standesamt werden dann die Sterbeurkunden ausgestellt.
Trotz regionaler Besonderheiten benötigt man in der Regel Urkunden für folgende Belange:
- Abmeldung der Renten / Beantragung der Vorschusszahlung auf die Hinterbliebenenrente
- Austragung im Kirchenregister
Diese Urkunden sind gebührenfrei und die entsprechenden Abmeldungen und Beantragungen können unsere Mitarbeiter für Sie erledigen. Darüber hinaus benötigen Sie (entsprechend der familiären Situation) eine Anzahl kostenpflichtiger Exemplare, z. B. zum Nachweis des Witwen-/ Witwerstandes, für die Auszahlung von Lebensversicherungen usw..