Der Umfang der zu erbringenden Leistungen hängt vor allem von Ihren individuellen Wünschen ab. Wir stimmen diese bereits im Vorfeld mit Ihnen ab und erstellen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag. Bestehen eine Lebens-, private Renten- oder auch Sterbegeldversicherung, so sollte die jeweilige Institution sofort über den Todesfall informiert werden. Die Auszahlung der Versicherungsleistung wird unter Einreichung der Sterbeurkunde, des Versicherungsscheines, sowie des Erbscheins beantragt.
Ein Sterbefall muss immer am Ort des Todes beim zuständigen Standesamt beurkundet werden, das gilt auch im Ausland.
Hierzu benötigt man folgende Unterlagen:
Für die standesamtliche Anzeige eines Sterbefalles gelten gesetzliche Fristen, um deren Einhaltung wir uns für Sie kümmern.
Beim Standesamt werden dann die Sterbeurkunden ausgestellt.
Trotz regionaler Besonderheiten benötigt man in der Regel Urkunden für folgende Belange:
Diese Urkunden sind gebührenfrei und die entsprechenden Abmeldungen und Beantragungen erledigen wir für Sie ebenfalls kostenlos. Darüber hinaus benötigen Sie (entsprechend der familiären Situation) auch kostenpflichtige Sterbeurkunden, z.B. zum Nachweis des Witwen-/ Witwerstandes, für die Auszahlung von Lebensversicherungen usw.
Im Sterbefall erreichen Sie uns Tag und Nacht unter: 07951 5371