Kosten und Formal­itäten - Bestattungsinstitut Lindenmeyer OHG

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Bestattungsinstitut Lindenmeyer OHG | Crailsheim

Bestattungskosten

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen hängt vor allem von Ihren individuellen Wünschen ab. Wir stimmen diese bereits im Vorfeld mit Ihnen ab und erstellen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag. Bestehen eine Lebens-, private Renten- oder auch Sterbegeldversicherung, so sollte die jeweilige Institution sofort über den Todesfall informiert werden. Die Auszahlung der Versicherungsleistung wird unter Einreichung der Sterbeurkunde, des Versicherungsscheines, sowie des Erbscheins beantragt.

Die Bestattung setzt sich aus verschiedenen Kostenfaktoren zusammen:

  • Leistungen des Bestattungsinstitutes (unter anderem Sarg, Wäsche, Überführung usw. und durch uns verauslagte Kosten wie für floristische Ausgestaltung oder musikalische Umrahmung der Trauerfeier)
  • öffentliche Gebühren (z.B. von der Stadtverwaltung, der Gemeinde, dem Krankenhaus)
  • weitergehende Dienstleistungen (z.B. Steinmetz, Zeitung, Gaststätte)
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Wichtige Dokumente im Trauerfall

Ein Sterbefall muss immer am Ort des Todes beim zuständigen Standesamt beurkundet werden, das gilt auch im Ausland.

Hierzu benötigt man folgende Unterlagen:

  • die ärztlichen Papiere (Todesbescheinigung), die am Ort des Todes ausgestellt werden (Wohnung, Krankenhaus, Altenheim…)
  • einen Nachweis des aktuellen Familienstandes, das heißt eine Geburtsurkunde (bei ledigen Personen), eine Heiratsurkunde, die Sterbeurkunde des Ehepartners bei verwitweten Personen oder ggf. ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.

Für die standesamtliche Anzeige eines Sterbefalles gelten gesetzliche Fristen, um deren Einhaltung wir uns für Sie kümmern.

Beim Standesamt werden dann die Sterbeurkunden ausgestellt.
Trotz regionaler Besonderheiten benötigt man in der Regel Urkunden für folgende Belange:

  • Abmeldung der Renten / Beantragung der Vorschusszahlung auf die Hinterbliebenenrente
  • Abmeldung der Krankenkasse und ggf. der Pflegeversicherung
  • Austragung im Kirchenregister

Diese Urkunden sind gebührenfrei und die entsprechenden Abmeldungen und Beantragungen erledigen wir für Sie ebenfalls kostenlos. Darüber hinaus benötigen Sie (entsprechend der familiären Situation) auch kostenpflichtige Sterbeurkunden, z.B. zum Nachweis des Witwen-/ Witwerstandes, für die Auszahlung von Lebensversicherungen usw.

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 Im Sterbefall erreichen Sie uns Tag und Nacht unter: 07951 5371

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