Die Leistungen unseres Bestattungsinstituts in Crailsheim

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Arten der Bestattung

In Deutschland sind folgende Bestattungsarten möglich:

Die persönliche Trauerfeier

Diese würdige Feier sollte sich ebenfalls nach den Wünschen und der Persönlichkeit des Verstorbenen richten. In unserer Region erfolgt zunächst häufig eine offene Aufbahrung, die den Angehörigen das bewusste Abschiednehmen vom Verstorbenen ermöglicht. Verstorbene dürfen bis zu einer Dauer von 36 Stunden im Hause aufgebahrt werden.

Im Rahmen der Trauerfeier spendet ein Geistlicher oder ein weltlicher Redner mit seinen Worten Trost. Der Inhalt der Trauerrede wird mit den Angehörigen vorher besprochen. In Crailsheim finden Trauerfeiern entweder in den Trauerhallen der jeweiligen Friedhöfe oder in der Kirche statt.

Ein Gärtner oder Florist übernimmt die Ausgestaltung der Trauerfeier mit Blumenschmuck. Den musikalischen Rahmen kann ein Orgelspiel, ein Chorgesang oder eine instrumentale Darbietung bilden. Bei der Erfüllung individueller Musikwünsche sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich. Eine belastende Situation für die Hinterbliebenen ist oftmals die persönliche Kondolenz. Hier empfiehlt sich das Auflegen eines Kondolenzbuches. Diese Form der Anteilnahme gibt den Angehörigen gleichfalls einen Überblick über die Teilnehmer an der Trauerfeier und könnte hilfreich bei der Danksagung sein.

Bestattungsinstitut Lindenmeyer OHG | Crailsheim

Was im Trauerfall zu tun ist

Wenn ein Sterbefall zu Hause eintritt, ist sofort ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann. Sollte der Tod im Pflegeheim, im Krankenhaus oder ähnlichen Einrichtungen eintreten, wird das Notwendige direkt von dort aus in die Wege geleitet. Jedoch sollten Heim oder Klinik über eventuell bestehende Vorsorgeregelungen informiert werden.

Danach wird unser Bestattungsinstitut für Sie alle erforderlichen Erledigungen übernehmen und Sie Schritt für Schritt bei Ihren Entscheidungen beraten und begleiten.


In einem Beratungsgespräch werden zunächst die kurzfristigen organisatorischen Fragen geklärt:

  • Art der Bestattung
  • Bestattungsort
  • Gestaltung der Trauerfeier
  • Erledigung von Formalitäten

Auch nach der Beerdigung sind wir jederzeit für Sie da, zum Beispiel für die Vermittlung von professioneller Trauerbegleitung oder Gesprächskreisen. Die folgenden Sachverhalte müssen im Einzelfall unter Umständen geklärt oder gekündigt werden:

  • Lebens- und Sachversicherungen
  • Geldinstitute
  • Vermieter
  • Stadtwerke (Strom, Wasser, Gas)
  • Telefon
  • Rundfunk (GEZ)
  • Zeitung / Zeitschriften
  • Notar / Rechtsanwalt
  • Finanzamt
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 Im Sterbefall erreichen Sie uns Tag und Nacht unter: 07951 5371

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